VERGÜTUNGS-POLITIK

Vergütungspolitik der CAVENTES Kapitalverwaltung GmbH & Co. KG.
Stand: 10. März 2021

Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik und Vergütungspraxis. Die CAVENTES unterliegt den Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“) und hat die allgemeinen Verhaltens- und Organisationspflichten gemäß §§ 26 ff. KAGB zu erfüllen.

Sie hat für ihre Geschäftsleiter und Mitarbeiter ein Vergütungssystem festgelegt, das mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesem förderlich ist. Das Vergütungssystem setzt keine Anreize zur Eingehung von Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von ihr verwalteten Investmentvermögen (AIF) vereinbar sind. Nachhaltigkeitsrisiken finden im Rahmen unserer Vergütungspolitik derzeit noch keine Beachtung. Es ist jedoch geplant, die Vergütungspolitik dahingehend zu ändern, dass zukünftig Nachhaltigkeitsrisiken gebührend berücksichtigt werden. Des Weiteren hindert das Vergütungssystem die CAVENTES nicht daran, pflichtgemäß im besten Interesse des Investmentvermögens zu handeln. Die CAVENTES wendet dieses Vergütungssystem an.

Die Grundsätze des Vergütungssystems werden von der Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Beirat festgelegt. Der Beirat überprüft das Vergütungssystem mindestens jährlich dahingehend, ob dieses entsprechend der Vorgaben auch tatsächlich umgesetzt wurde und veranlasst erforderlichenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen.

Festlegung der Vergütungspolitik

Bei der Festlegung und Anwendung der gesamten Vergütungspolitik einschließlich der Gehälter für die einzelnen Mitarbeiter wendet die CAVENTES die Grundsätze der Richtlinie 2011/61/EU nach Maßgabe ihrer Größe, ihrer internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Geschäfte an.

Die CAVENTES hat unter Beachtung des Proportionalitätsgrundsatzes bei der Festlegung der Vergütungspolitik und der Ausgestaltung des Vergütungssystems auf die Auszahlung von variablen Bestandteilen der Vergütung über mehrere Zurückbehaltenszeiträume, die Auszahlung in Fondsanteilen der verwalteten AIF, eine Sperrfrist für variable Vergütungsbestandteile sowie auf die Einrichtung eines Vergütungsausschusses verzichtet.
Die Vergütungen und sonstigen Zuwendungen der Geschäftsführer, leitenden Mitarbeiter und Mitarbeiter – jeweils mit oder ohne Kontrollfunktion – werden auf der Basis individueller Anstellungsverträge berechnet. Die Vergütungen und Zuwendungen stehen jeweils in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben, den individuellen Leistungen und Erfahrungen sowie der wirtschaftlichen Situation der CAVENTES sowie der von ihr verwalteten AIF. Sie setzen sich aus einer fest vereinbarten Grundvergütung zuzüglich etwaiger Nebenleistungen und einer variablen Vergütung zusammen.

Die feste jährliche Grundvergütung stellt einen marktgerechten Vergütungsbestandteil dar und wird in zwölf gleichen Raten jeweils am Ende eines jeden Monats gezahlt. Etwaige Nebenleistungen bestehen z. B. in der Zurverfügungstellung eines auch privat nutzbaren Dienstwagens, eines Handys, Notebooks und dem Abschluss von einer Unfallversicherung. Die variable Vergütung hängt zum einen von dem Erreichen individueller persönlicher Ziele sowie dem Erreichen von unternehmensbezogenen Zielen ab. Hierfür werden zu Beginn eines Jahres individuelle Zielvereinbarungen getroffen, deren Zielerreichungsgrad zum Ende des Jahres die Grundlage für die Berechnung der variablen Vergütung bildet. Bei der Bemessung der Gesamtvergütung wird darauf geachtet, dass die Anteile der fixen und der variablen Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Die Höhe der Festvergütung ist dabei so bemessen, dass auf die variable Vergütung auch in Gänze verzichtet werden kann, ohne dass der Empfänger damit unangemessen niedrig entlohnt wird. Die Gewährung von garantierten variablen Vergütungen ist nur in Ausnahmefällen und auch nur bei neuen Mitarbeitern in deren erstem Beschäftigungsjahr zulässig.

Die Höhe der Vergütung der Mitarbeiter der CAVENTES wird von der Geschäftsführung festgelegt. Die Zuteilung der Vergütung der Mitarbeiter erfolgt ebenfalls durch die Geschäftsführung. Die Gesellschafter der CAVENTES legen die Höhe der Vergütung der Geschäftsführung fest. Die Zuteilung der Vergütung der Geschäftsführer erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. In beiden Fällen wird darauf geachtet, dass die Vergütungshöhe nicht dazu geeignet ist, das Eingehen von übermäßigen Risiken für die CAVENTES und/oder die von ihr verwalteten Investmentvermögen zu incentivieren.