OFFENLEGUNG NACHHALTIGKEITSRISIKEN

Umgang der CAVENTES Kapitalverwaltung GmbH & Co. KG mit Nachhaltigkeitsaspekten

Die nachfolgende Darstellung dient der Umsetzung der nachhaltigkeitsbezogenen Transparenzvorgaben der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor).

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Nach Maßgabe von Art. 3 Abs. 1 der Offenlegungs-Verordnung ist die CAVENTES Kapitalverwaltung GmbH & Co. KG (im Folgenden auch CAVENTES oder CAVENTES KVG) verpflichtet, sich in ihrer Eigenschaft als Verwalterin alternativer Investmentfonds auf ihrer Homepage zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen zu äußern. Das Thema Nachhaltigkeit / ESG ist für die CAVENTES Kapitalverwaltung GmbH & Co. KG zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur, wobei alle drei Dimensionen, d. h. Umwelt (Environment), Soziales (Social) und gute Unternehmensführung (Governance), gleichermaßen relevant sind für unser Leitbild als nachhaltiger Asset Manager.

Der Berücksichtigung auch von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen von Investitionsentscheidungsprozessen kommt insofern eine zentrale Bedeutung zu. Unter Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den drei vorgenannten Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CAVENTES oder der von uns verwalteten Investmentvermögen sowie auf unsere Reputation haben können.

Hierzu können u. a. physische Umweltrisiken (wie Klimaveränderungen) oder sog. Transitionsrisiken zählen, die in Verbindung mit der Umstellung auf eine kohlestoffarme Wirtschaft relevant sind. In dem Bereich Umwelt können Sachwerte durch physische Risiken, die sich sowohl im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse (z. B. Hitze- und Trockenperioden, Überflutungen, Stürme) als auch in Bezug auf langfristige Veränderungen klimatischer Bedingungen (z. B. Niederschlagshäufigkeit, Wetterunbeständigkeit) ergeben können, erheblich im Wert gemindert, beschädigt oder auch gänzlich zerstört werden. Ferner können im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft sog. Transitionsrisiken eintreten. So können bspw. politische Maßnahmen zu hohen Investitionskosten führen. Die Strategie der CAVENTES KVG zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ergibt sich bereits aus der Assetklasse, in welche wir investieren.

Wir unterstützen die von den Vereinten Nationen ins Leben gerufene Initiative („UN Principles for Responsible Investment“ (UN PRI)), auch wenn wir nicht Partner dieses internationalen Investorennetzwerkes sind. Wir erkennen die sechs Prinzipien für verantwortungsvolle Investments auch für unsere KVG an. Die CAVENTES KVG berücksichtigt bei der Entwicklung von Fondsprodukten die von den Vereinten Nationen festgelegten SDG-Ziele (Sustainable Development Goals) in unterschiedlicher Auswahl und Gewichtung. Wir entwickeln und verwalten AIF der Anlageklasse Erneuerbare Energie. Diese AIF leisten einen Beitrag für eine CO2-neutrale, klima- und ressourcenschonende Energiegewinnung, einen möglichst schnellen Ausstieg aus der fossilen Energiegewinnung sowie einen Stopp der globalen Erderwärmung. Neben dem Klimaschutz berücksichtigen wir hierbei weitere Umweltziele wie sauberes Wasser, Innovationen und Infrastruktur, nachhaltige Städte und Gemeinden. Durch die Verwaltung von AIF dieser Anlageklasse kommen wir einem gestiegenen Interesse der Investoren an nachhaltigen Fondsprodukte nach.

Das Bewusstsein für die Auswirkungen unseres Handelns auf die Umwelt, das soziale Umfeld und unsere Geschäftsbeziehungen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie. Ein enger Austausch mit unseren Investoren und Partnern über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ist dabei unerlässlich.

Angaben zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene

Nach Maßgabe von Art. 4 Abs. 1 der Offenlegungs-Verordnung ist die CAVENTES Kapitalverwaltung GmbH & Co. KG verpflichtet, sich in ihrer Eigenschaft als Verwalterin alternativer Investmentfonds auf ihrer Homepage dazu zu äußern, inwieweit sie im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen auf Unternehmensebene die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, d. h. nachteilige Auswirkungen insbesondere auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (so genannte „Principal Adverse Impacts“), berücksichtigt.

Die Berücksichtigung sog. „Principal Adverse Impacts“ im Rahmen von Investitionsentscheidungen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit relevanter Informationen am Markt ab. Die erforderlichen Daten sind möglicherweise nicht für alle Vermögensgegenstände, in die die CAVENTES KVG über die verwalteten AIF investiert, in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität verfügbar. Zudem bestehen mit Blick auf die formalen Anforderungen, die an die Messung und Ausweisung so genannte „Principal Adverse Impacts“ zu stellen sind, zum aktuellen Zeitpunkt eine Vielzahl ungeklärter Rechtsfragen.

Die CAVENTES Kapitalverwaltung GmbH & Co. KG berücksichtigt daher zum aktuellen Zeitpunkt auf Ebene des Unternehmens noch nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, d. h. nachteilige Auswirkungen insbesondere auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Eine Messung und Ausweisung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren setzt voraus, dass ein entsprechender Prozess nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben implementiert wird. Auf Grund der insofern zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Verfahren und den in der Folge bestehenden ungeklärten Detailfragen, haben wir uns dafür entschieden, die weiteren rechtlichen Entwicklungen zunächst abzuwarten. Entsprechende Prozesse werden erst zu einem späteren, aktuell noch nicht näher feststehenden Zeitpunkt implementiert.

Stand: 10. März 2021